Mitmachen

Für Grundeigentümer

Leitfragen

Bevor Pächter und Verpächter miteinander ins Gespräch kommen, sollten sie sich einige Leitfragen beantworten können. Um sinnvolle und finanzierbare Maßnahmen umzusetzen, ist  danach in der Regel eine fachliche Beratung durch Fachbehörden, Anbauverbände oder andere Projektpartner notwendig.

Leitfragen

  • Wo liegt die Motivation für den Veränderungswunsch?
  • Welche Aspekte der derzeitigen Bewirtschaftungsweise sollen verändert werden? Beispielsweise können Bodenschutz, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, vielseitige Fruchtfolgen, Umstellung auf Biolandbau, Artenreichtum, aber auch ästhetische Aspekte eine Rolle spielen.
  • Ist eine Veränderung der Bewirtschaftung mit dem derzeitigen Pächter möglich? (Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem derzeitigen Pächter, oftmals ergeben sich daraus schon gute Lösungen)
  • Falls nein, wie sind die vertraglichen Laufzeiten der bestehenden Pachtverträge geregelt?
  • Kennen Sie Landwirte, die offen für das Thema sind?
  • Bin ich bereit, auf einen Teil der Pachteinnahmen zu verzichten?
  • Welche Informationen brauche ich, um in einen fruchtbaren Dialog zu gehen? (z.B. mögliche Förderprogramme, ökologische Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auf dieser Fläche, Pachtpreisniveau vergleichbarer Flächen)

Kommunen

Auf der einen Seite sind Kommunen wichtige Multiplikatoren für Themen rund ums Verpachten. Denn sie sind häufig auch mit den Auswirkungen konfrontiert, wenn die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen nicht optimal ist. Z.B. durch die Folgen starker Erosionsereignisse.

Kommunen als Verpächter

Kommunen sind aber auch selbst Flächeneigentümer und können durch die kooperative Gestaltung von Pachtvereinbarungen wertvolle Impulse für  Boden- und Erosionsschutz, Grundwasserschutz oder Biodiversitätsverbesserungen setzen.

Wichtig dabei sind Lösungen, die sowohl zur Kommune und deren Ziele als auch zu den jeweiligen Bewirtschaftern passen. Dazu müssen die Beteiligten ins Gespräch kommen, Ideen müssen geschmiedet werden und am Ende müssen Lösungen gefunden werden, die für alle ein Gewinn sind.

Praxisbeispiele finden Sie hier.

 Video über den Markt Ergolding 

Beispiele

 

Gibt es Förderprogramme für Naturschutzmaßnahmen?

Welche Maßnahmen für die konkrete Flächen am sinnvollsten sind, kann in der Regel nur durch eine fachliche Beratung herausgefunden werden. Förderprogramme können helfen, entstehende Kosten oder Ertragsausfälle zu kompensieren.

An dieser Stelle beschränken wir uns darauf, die wichtigsten Förderprogramme im Überblick vorzustellen.

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Das VNP kann nur in ökologisch wertvollen Gebieten abgeschlossen werden. Dazu zählen Flächen mit Vorkommen bestimmter Lebensräume und Arten, Schutzgebiete sowie Naturschutzprojekte. Das Vertragsnaturschutzprogramm ist als Baukasten aufgebaut. So können zum Beispiel auf Wiesen verschiedene Varianten zum Mahdzeitpunkt, zur Düngungsintensität und zum Einsatz angepasster Mähtechnik kombiniert werden.

Hier finden Sie einen Erklärfilm.

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen.

Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Ob Ihre Fläche grundsätzlich geeignet und förderfähig ist und welche Maßnahmenkombinationen sinnvoll sind, erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde an den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das Kulturlandschaftsprogramm gewährt  Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft. Anders als im VNP können alle Landwirte am KULAP teilnehmen. Einzelne Maßnahmen sind relativ leicht umzusetzen, die ökologische Wirksamkeit der Maßnahmen muss unterschiedlich bewertet werden.

Hier finden Sie nähere Informationen

Hier finden Sie die Übersicht der Maßnahmen

Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Die Beratung und Antragstellung des KULAP erfolgt über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) der jeweiligen Landkreise.
Darüber hinaus bietet jeder Regierungsbezirk eine Wildlebensraumberatung an, die ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Lebensräumen für Wildtiere richtet.

Öko-Regelungen (ÖR)

Die ÖkoRegelungen (ÖR) sind ein zentrales und neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode 2023 bis 2027. Über die ÖR werden auf Antrag bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima honoriert. Bei den ÖR handelt es sich um einjährige Maßnahmen, die mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragt werden.

Hier finden Sie nähere Informationen

Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Die Beratung und Antragstellung der ÖR erfolgt über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) der jeweiligen Landkreise.
Darüber hinaus bietet jeder Regierungsbezirk eine Wildlebensraumberatung an, die ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Lebensräumen für Wildtiere richtet.

Struktur- und Landschaftselemente

Auch außerhalb von Flurneuordnungen fördert die Ländliche Entwicklung die Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen oder Geländestrukturen für den dezentralen Wasserrückhalt. Ziele sind Ressourcenschutz und biologische Vielfalt. In den Projektgebieten (z. B. Initiative boden:ständig, Gemeindeentwicklung und Integrierte Ländliche Entwicklung) muss dafür ein Gesamtkonzept vorliegt.

Hier finden Sie nähere Informationen

Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Streuobst für alle

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm „Streuobst für alle“ die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben werden.

Hier finden Sie nähere Informationen

Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen.

Netzwerk Blühende Landschaft

Das Netzwerk Blühende Landschaft verbindet Imker, Landwirte, Naturschützer und alle anderen, die sich für eine blühende Landschaft einsetzen wollen. Es gibt die Möglichkeit, sich z.B. einer Regionalgruppe anzuschließen,  oder einen Vortrag für eine Veranstaltung zu buchen. Auf der Webseite kann man sich anhand der kostenlosen Handlungsempfehlungen das Spezialwissen für Blühflächen, Blumenwiesen, und andere Maßnahmen für die Förderung von bestäubenden Insekten anzueignen. Das Netzwerk erstellt diese Handlungsempfehlungen zum Teil in eigenen, gemeinnützigen Projekten und erprobt die Methoden praxisgerecht.

 

 

 

Ökologische Landwirtschaft

Die Umstellung eines Betriebs auf eine ökologische Betriebsweise ist eine einschneidende Entscheidung für jeden Landwirt. Im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft verzichtet die biologische Landwirtschaft generell auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger. Die ökologische Viehzucht unterliegt strengeren Auflagen, wie dem Verbot einzelner Futtermittel und höheren Mindestanforderungen im Platzangebot für Tiere.

Wo gibt es nähere Informationen?
Die Landesvereinigung für ökologischen Landbau informiert rund um das Thema Bioanbau in Bayern.

Wo bekomme ich konkrete Beratung?

Die vier bayerischen Öko-Verbände bieten ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot.

Bioland
Naturland
Biokreis
Demeter

Staatliche Beratung:
Das Fachzentrum Ökologischer Landbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Deggendorf ist Ansprechpartner für Fragen des ökologischen Landbaus im Regierungsbezirk Niederbayern.

Ökokonten - Private Kompensationsgelder zur Finanzierung für Biodiversitätsschutz

Eingriffe in die Natur, wie z. B. Versiegelung durch Bauvorhaben müssen zum Teil ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist der Eingriffsverursacher für den Ausgleich verantwortlich. Diese Kompensationsgelder werden meist in Form sogenannter Ökokonten umgesetzt und verwaltet und können für die Umsetzung von Naturschutz aus der Eingriffsregelung verwendet werden.
Neben der Neuanlage oder Aufwertung von Strukturelementen in der Landschaft können z. T. auch Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz im Rahmen der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen realisiert werden.
Diese Möglichkeit ist eine sehr spezielle Form der Nutzungsänderung und hat weitreichende Rechtsfolgen. Professionelle Träger sorgen für die Planung und Umsetzung sowie die rechtliche und administrative Abwicklung bei der Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme. Das Verfahren verlangt eine umfassende naturschutzfachliche Bewertung und Genehmigung.

Wo gibt es nähere Informationen?
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt Hinweise zum Thema.

Landwirt Max Garr:

„Ich will die Akzeptanz der Verbraucher für die Landwirtschaft zurückgewinnen.“

Für Landwirte

Das Projekt A.ckerwert will Landbewirtschaftern die Möglichkeit geben, zusammen mit den Flächenverpächtern, neue Wege der nachhaltigen Bewirtschaftung zu erarbeiten. Dabei spielen ein fairer Pachtpreis, Passung der Maßnahmen in die Betriebsstruktur, Langfristigkeit und Vertrauen eine wichtige Rolle.
9

Chance oder Bevormundung?

Dass Flächenverpächter über die Bewirtschaftungsform mitbestimmen wollen, kann im ersten Moment verunsichern. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen allerdings ein anderes Bild. Neue Lösungen, die für beide Seiten ein Gewinn sind, können erarbeitet werden. Offenheit, Kompromissfähigkeit und ein fairer Dialog sind allerdings Grundvoraussetzung für ein gutes Gelingen.

Die Chancen für Landwirte liegen auf der Hand:

 

  • Möglichkeit, im zunehmenden Konkurrenzdruck an Bewirtschaftungsflächen zu kommen
  • Faire Pachtpreise, die sich nicht an der Maximierung des Pachtzinses sondern an Nachhaltigkeitsaspekten orientieren
  • Durch das Zusammenspiel von Verpächter und Pächter entsteht oder festigt sich gegenseitiges Verantwortungsgefühl und Verbindlichkeit, welche sich beispielsweise in Vertragslaufzeiten auswirken kann.
  • Durch eine Auseinandersetzung mit Alternativen können neue Ideen und Aspekte der Betriebsführung ins Rollen gebracht werden.