Förderungen
Förderungen für Naturschutzmaßnahmen
Welche Maßnahmen für die konkrete Flächen am sinnvollsten sind, kann in der Regel nur durch eine fachliche Beratung herausgefunden werden. Förderprogramme können helfen, entstehende Kosten oder Ertragsausfälle zu kompensieren.
An dieser Stelle beschränken wir uns darauf, die wichtigsten Förderprogramme im Überblick vorzustellen.
Förderprogramme
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Das VNP kann nur in ökologisch wertvollen Gebieten abgeschlossen werden. Dazu zählen Flächen mit Vorkommen bestimmter Lebensräume und Arten, Schutzgebiete sowie Naturschutzprojekte. Das Vertragsnaturschutzprogramm ist als Baukasten aufgebaut. So können zum Beispiel auf Wiesen verschiedene Varianten zum Mahdzeitpunkt, zur Düngungsintensität und zum Einsatz angepasster Mähtechnik kombiniert werden.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen.
Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Ob Ihre Fläche grundsätzlich geeignet und förderfähig ist und welche Maßnahmenkombinationen sinnvoll sind, erfahren Sie bei einem Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde an den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Das Kulturlandschaftsprogramm gewährt Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft. Anders als im VNP können alle Landwirte am KULAP teilnehmen. Einzelne Maßnahmen sind relativ leicht umzusetzen, die ökologische Wirksamkeit der Maßnahmen muss unterschiedlich bewertet werden.
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Hier finden Sie die Übersicht der Maßnahmen
Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Die Beratung und Antragstellung des KULAP erfolgt über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) der jeweiligen Landkreise.
Darüber hinaus bietet jeder Regierungsbezirk eine Wildlebensraumberatung an, die ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Lebensräumen für Wildtiere richtet.
Öko-Regelungen (ÖR)
Die Öko–Regelungen (ÖR) sind ein zentrales und neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode 2023 bis 2027. Über die ÖR werden auf Antrag bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima honoriert. Bei den ÖR handelt es sich um einjährige Maßnahmen, die mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragt werden.
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Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Die Beratung und Antragstellung der ÖR erfolgt über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) der jeweiligen Landkreise.
Darüber hinaus bietet jeder Regierungsbezirk eine Wildlebensraumberatung an, die ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Lebensräumen für Wildtiere richtet.
Struktur- und Landschaftselemente
Auch außerhalb von Flurneuordnungen fördert die Ländliche Entwicklung die Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen oder Geländestrukturen für den dezentralen Wasserrückhalt. Ziele sind Ressourcenschutz und biologische Vielfalt. In den Projektgebieten (z. B. Initiative boden:ständig, Gemeindeentwicklung und Integrierte Ländliche Entwicklung) muss dafür ein Gesamtkonzept vorliegt.
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Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
Streuobstpakt Bayern
Der Bayerische Streuobstpakt ist ein verbindliches Abkommen zwischen der Bayerischen Staatsregierung, vertreten durch das Bayerische Landwirtschafts- und das Bayerische Umweltministerium, und acht engagierten Verbänden.
Ziel ist es, neben dem Erhalt des bereits stark dezimierten Streuobstbestands bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume in Bayern zu pflanzen.
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Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Regionale Ansprechpartern finden Sie hier.
Streuobst für alle
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Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen.
Netzwerk Blühende Landschaft
Ökologische Landwirtschaft
Die Umstellung eines Betriebs auf eine ökologische Betriebsweise ist eine einschneidende Entscheidung für jeden Landwirt. Im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft verzichtet die biologische Landwirtschaft generell auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger. Die ökologische Viehzucht unterliegt strengeren Auflagen, wie dem Verbot einzelner Futtermittel und höheren Mindestanforderungen im Platzangebot für Tiere.
Wo gibt es nähere Informationen?
Die Landesvereinigung für ökologischen Landbau informiert rund um das Thema Bioanbau in Bayern.
Wo bekomme ich konkrete Beratung?
Die vier bayerischen Öko-Verbände bieten ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot.
Bioland
Naturland
Biokreis
Demeter
Staatliche Beratung:
Das Fachzentrum Ökologischer Landbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Deggendorf ist Ansprechpartner für Fragen des ökologischen Landbaus im Regierungsbezirk Niederbayern.
Ökokonten - Private Kompensationsgelder zur Finanzierung für Biodiversitätsschutz
Neben der Neuanlage oder Aufwertung von Strukturelementen in der Landschaft können z. T. auch Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz im Rahmen der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen realisiert werden.
Diese Möglichkeit ist eine sehr spezielle Form der Nutzungsänderung und hat weitreichende Rechtsfolgen. Professionelle Träger sorgen für die Planung und Umsetzung sowie die rechtliche und administrative Abwicklung bei der Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme. Das Verfahren verlangt eine umfassende naturschutzfachliche Bewertung und Genehmigung.
Wo gibt es nähere Informationen?
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt Hinweise zum Thema.
Landwirt Max Garr:
„Ich will die Akzeptanz der Verbraucher für die Landwirtschaft zurückgewinnen.“